Ab Mittwoch (18.03.2020) wird nur noch eine Notbetreuung eingerichtet für Schülerinnen und Schüler deren Eltern in sogenannten "kritischen Infrastrukturen" arbeiten.
Sie müssen einen persönlichen Nachweis und einen Nachweis Ihres Arbeitgebers vorlegen, um einen Notbetreuungsplatz zu bekommen.