erhält Ihr Kind (sofern es im 4. Schuljahr ist) das Halbjahreszeugnis und die Empfehlung für die Schulform.
Die Schulformempfehlung kann auch eine "eingeschränkte Empfehlung" enthalten (z.B. Empfehlung für die Realschule bzw. eingeschränkte Empfehlung für das Gymnasium).
Das Zeugnis ist erstmals ein reines Notenzeugnis.
Außerdem erhalten Sie einen Anmeldeschein.
Der Anmeldezeitraum für die städtischen Schulen beginnt wahrscheinlich im Februar. Den genauen Zeitplan für das kommende Schuljahr mit den festgelegten Daten und Uhrzeiten erhalten Sie von Ihrem Klassenlehrer.
Für alle Schulformen gilt: Die eigentliche Anmeldung kann nur persönlich –in den meisten Schulen mit dem anzumeldenden Kind - direkt an der gewünschten Schule erfolgen. Weiter müssen das Anmeldeformular, das Halbjahreszeugnis sowie die „Begründete Empfehlung der Grundschule“ mitgebracht werden.
Die begründete Empfehlung der Grundschule ist für die Eltern nicht mehr verbindlich. Das heißt, die Sorgeberechtigten melden ihr Kind nach Beratung durch die Grundschule bei der Schulform ihrer Wahl an.
Es ist auch im nächsten Schuljahr davon auszugehen, dass nicht alle Erstwünsche erfüllt werden können. Bei Nichtaufnahme wird die Schule den Sorgeberechtigten die entsprechenden Unterlagen so rechtzeitig zurück senden, so dass diese dann ihr Kind persönlich an einer anderen Schule anmelden können.
(Quelle: Referat Erziehung und Bildung)